Mietbedingungen

Rechte und Pflichten

Der Vermieter stellt dem Mieter das Mietgerät für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung des Mietpreises zur Verfügung.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietgerät bestimmungsgemäss einzusetzen, es ordnungsgemäss zu behandeln und vor Überbeanspruchung und Zugriff Dritter zu schützen. Zum vereinbarten Zeitpunkt ist das Mietgerät unaufgefordert und sauber zurückzubringen sowie die Miete vereinbarungsgemäss zu zahlen.

Mietdauer

Die Mietzeit umfasst die vereinbarte Mietdauer. In beiderseitigem Verständnis kann der Zeitraum verlängert werden.

Der Mieter ist verpflichtet, bei einem Rücktritt von einer Reservierung den Vermieter mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin zu informieren. Ist eine Weitervermietung des Mietgeräts nicht möglich, wird dem Mieter eine Aufwandspauschale von CHF 10.00 verrechnet.

Wird das Mietgerät nicht rechtzeitig zurückgebracht, verlängert sich die Mietdauer, um mindestens 4 h bzw. um die überschrittene Ausleihzeit.

Übergabe und Rückgabe des Mietgeräts

Mit der Abholung des Mietgeräts gehen die Gefahr von Beschädigung, Verlust oder Beförderung auf den Mieter über.

Der Vermieter stellt eine rechtzeitige Bereitstellung des einwandfreien, betriebsfähigen Mietgeräts sicher.

Der Vermieter behält sich vor, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Eine Entschädigung steht dem Mieter in diesem Fall nicht zu.

Der Mieter bringt das Mietgerät sauber und funktionstüchtig zurück. Bei verschmutzten Mietgeräten wird ein Reinigungszuschlag von CHF 25.00 verrechnet.

Mängel am Mietgerät

Der Mieter prüft das Mietgerät bei der Übernahme und rügt allfällige Mängel sofort. Der Vermieter kann dem Mietern ein gleichwertiges Mietgerät zur Verfügung stellen oder das defekte Gerät reparieren.

Jegliche Beschädigung oder Verlust des Mietgeräts sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 h, zu melden.

Die Schadensersatzpflicht des Vermieters ist wegen eines Mangels am Mietgerät ausgeschlossen.

Haftung

Mit der Übernahme des Mietgeräts geht die Haftung auf den Mieter über.

Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einem unsachgemässen Gebrauch des Mietgeräts erfolgen.

Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgeräts haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Entweder ist ein Geldersatz zu leisten, der dem Wiederbeschaffungswert des Gerätes entspricht oder es ist wird eine Rückzahlung der Reparaturkosten fällig.

Mietpreise

Es gelten die zum Abschluss des Mietvertrages gültigen Mietpreise für die vereinbarte Mietdauer. Die Zahlung erfolgt innerhalb der festgelegten Frist.

Allgemeine Bedingung

Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Faserplast AG.